Zum Beispiel die Plakatierung, die Leuchtreklamen und Bemalungen in und rund um den Bahnhof. Alle Promotionen und Events, die auf dem Bahnhofsgelände stattfinden. Die animierte Plakatwerbung auf dem eBoard. Und die zahlreichen Megaposter und Handgepäckrollwagen in allen Bahnhöfen. Nicht nur Events, sondern auch das Verteilen von Flyern (Sampling) sowie weitere Promotionsanlässe sind bewilligungspflichtig. Weitere Informationen über Kontaktstellen, Buchungskonditionen usw. finden Sie unter www.sbb.ch/werbeplattform. |